Kursangebote
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vorbemerkungen

1.1 Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Kunstschule Offenburg (KS-OG), einer Einrichtung der Volkshochschule Offenburg e. V., auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübertragung durchgeführt werden.

1.2 Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der KS-OG. Insoweit tritt die KS-OG nur als Vermittler auf.

1.3 Für Studienreisen und Exkursionen der KS-OG gelten die AGB des Veranstalters.

1.4 Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche oder weibliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Personen jeglichen Geschlechts und für juristische Personen.

1.5 Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login über die Homepage der KS-OG). Erklärungen der KS-OG genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

2.2 Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung drei Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Die Anmeldung kann schriftlich, und abweichend von Absatz 1.5, mündlich oder fernmündlich abgegeben werden. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch eine Anmeldebestätigung der KS-OG innerhalb dieser Frist zustande.

2.3 Der Anmeldeschluss für alle Veranstaltungen ist, sofern nicht anders angegeben, am 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn. An diesem Tag wird entschieden, ob die Veranstaltung wie geplant durchgeführt wird.

2.4 Eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der KS-OG eingeht, bedarf einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht vor Kursbeginn, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

2.5 Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

3. Vertragspartner und Teilnehmende

3.1 Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der KS-OG als Veranstalter und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für weitere Personen (Teilnehmende) begründen. Diese sind der KS-OG zu benennen. Eine Änderung in der Person eines oder mehrerer Teilnehmender bedarf der Zustimmung der KS-OG.

3.2 Die KS-OG darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

4. Entgelt

4.1 Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der KS-OG (Programmheft, Homepage, etc.)

4.2 Das Entgelt wird mit der Anmeldung fällig. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurück erstattet.

4.3 Das Entgelt wird von der KS-OG von dem angegebenen Konto per Lastschrift eingezogen. Barzahlung oder Überweisung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren ist das Entgeld bei Kursbeginn fällig (Abbuchungstag)

5. Organisatorische Änderungen

5.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitende durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitenden angekündigt wurde.

5.2 Die KS-OG kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

5.3 Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der KS-OG nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise durch Erkrankung einer Kursleiterin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 7.2 sinngemäß.

5.4 Sollte es bei der Veranstaltung zu Veränderungen kommen, versendet die KS-OG in der Regel 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine entsprechende Information. Bei später eintretenden Veränderungen wird die KS-OG umgehend informieren.

6. Rücktritt und Kündigung durch die KS-OG

6.1 Die Mindestzahl der Teilnehmenden beträgt generell sechs Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die KS-OG vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht. Die KS-OG wird jedoch versuchen, sich in diesem Fall mit den Teilnehmenden auf eine Entgeltaufzahlung bzw. auf eine Kursverkürzung (oder eine Kombination von beidem) zu verständigen. Dies geschieht entweder durch Kontaktaufnahme vor dem Kurs oder durch eine/n Vertreter/in der KS-OG am ersten Kurstermin. Maßgeblich für die Höhe des Kursentgelts ist die Anzahl der angemeldeten Personen am ersten Kurstermin.

6.2 Die KS-OG kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die KS-OG nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Kursleiterin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer ohne Wert ist.

6.3 Die KS-OG wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.

6.4 Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss bzw. bei Lastschriftzahlung mit dem ersten Abbuchungsversuch der KS-OG entrichtet, kann die KS-OG unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 10 Euro. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.


7. Rücktritt, Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

7.1 Erklärt der Vertragspartner bis zum Anmeldeschluss, ersatzweise 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich seinen Rücktritt, schuldet er vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5 Euro. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als diese Pauschale.

7.2 Erklärt der Vertragspartner bei einer Anmeldung zu einem Kurs mit sechs oder mehr Terminen innerhalb vier Arbeitstagen nach Veranstaltungsbeginn schriftlich seinen Rücktritt, schuldet er vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung 10% der Kursgebühr, maximal aber 20 Euro. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als diese Pauschale.

7.3 Atelierkurse (das sind Kurse mit mehr als 6 Terminen), die über ein Programmjahr hinweg stattfinden können ordentlich bis zum 31.01 mit Wirkung zum 28.02. und bis zum 30.06. mit Wirkung zum 31.07. gekündigt werden

7.4 Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die KS-OG auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

7.5 Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer wertlos ist.

7.6 Für Veranstaltungen und einzelne Veranstaltungstermine, die vom Teilnehmer aus Gründen versäumt werden (wie wichtige Verhinderung, Krankheit), die die KS-OG nicht zu vertreten hat, wird das Entgelt fällig und der Vertrag bleibt bestehen.

7.7 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

8. Ausschluss bei Fehlverhalten

8.1 Die KS-OG behält sich vor, Kursteilnehmende bei gravierendem Fehlverhalten wie z. B. gruppenschädigendem Verhalten, Vandalismus gegen Einrichtungen der KS-OG, tätlichen Angriffen gegenüber anderen Teilnehmenden oder Kursleitenden von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.

8.2 Aus dem berechtigten Kursabbruch können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Pflicht zur Zahlung des vollen Teilnahmeentgeltes bleibt bestehen.

9. Schadenersatzansprüche

9.1 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmers gegen die KS-OG sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die KS-OG schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für alle Leistungen der KS-OG ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Offenburg. 10.2 Gerichtsstand ist Offenburg.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Das Recht, gegen Ansprüche der KS-OG aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der KS-OG anerkannt worden ist.

11.2 Ansprüche gegen die KS-OG sind nicht abtretbar.

11.3 Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der KS-OG ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.


Aufsichtspflicht (§§ 823, 832 BGB)

Die Aufsichtspflicht der Kunstschule bzw. deren Vertreter besteht für minderjährige Kursteilnehmende nur während der Kurszeit. Eltern müssen insbesondere kleinere Kinder zum Kursraum bringen und dort wieder abholen. Für alle Teilnehmenden unter 18 Jahren gilt, dass sie den Anweisungen der Kursleitung sofort nachkommen und sich nicht ohne Abmeldung bei der Kursleitung vom Veranstaltungsort entfernen.


Gesundheitsbestimmungen (IfSG)

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen) anzuwenden.


Ermäßigung des Entgelts

Menschen im BFD (Bundesfreiwilligendienst) erhalten die Entgelte in der Regel von ihrer Dienststelle ersetzt. Sollte dies nicht der Fall sein, erhalten sie ebenfalls 20% Ermäßigung in der Erwachsenen-Kunstschule gegen Vorlage eines gültigen Nachweises. Inhaber des Sozialpasses der Stadt Offenburg und des Seniorenpasses Stufe II der Stadt Offenburg erhalten die im Pass genannte Vergünstigung. Aktuell ist dies einmal pro Jahr ein Gutschein von 50 Euro, den die KS-OG auf das Entgelt anrechnet. Inhaber des Familienpasses der Stadt Offenburg erhalten für Veranstaltungen im Kinder- und Jugendangebot die im Pass genannte Ermäßigung.

Eine Entgeltermäßigung kann nur gewährt werden, wenn der gültige Nachweis bereits bei der Anmeldung der KS-OG vorgelegt wird. Kursmaterialien sind generell von Ermäßigungen ausgeschlossen.

Rechte an Bildwerken

Werke, die im Rahmen von Kursen oder Projekten der Kunstschule Offenburg hergestellt werden, verbleiben im Besitz der Kurs- bzw. Projektteilnehmer und werden in der Kunstschule nicht länger als zwölf Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kunstschule berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Eigentümer, Bildwerke zu entfernen, weiter zu verwerten oder ggf. zu vernichten. Werke, die zu Präsentationszwecken der Kunstschule leihweise überlassen wurden, sind nach Absprache dem Eigentümer zurückgegeben. Abbildungen von Werken und Fotografien, die im Rahmen von Veranstaltungen der Kunstschule Offenburg entstehen, dürfen unabhängig von der Autorenschaft für die Öffentlichkeitsarbeit oder zu Dokumentationszwecken gespeichert und in Print- oder elektronischen Medien weiterverwertet werden.

Stand: 08/2019

Sie erreichen uns:

montags 9:00-13:00 Uhr, dienstags bis freitags 9:00-17:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat in den Schulferien nur eingeschränkt erreichbar ist. In den Weihnachtsferien bleibt die Kunstschule geschlossen. Das Gebäude in der Weingartenstraße 34b ist in den Sommerferien nur während des Ferienkursbetriebs geöffnet.

 

 

KUNSTSCHULE Offenburg

Weingartenstraße 34b, 77654 Offenburg
t: 0781.9364-300
mail@kunstschule-offenburg.de

Atelier Kehl im Kulturhaus, Am Läger 12, 77694 Kehl (Sekretariat nur in OG)

Die KUNSTSCHULE Offenburg ist eine Bildungseinrichtung des vhs Offenburg e.V.